Annahme

Annahme

Grundsätzlich gilt bei der Annahme folgende Vorgehensweise:
Wird bei Anlieferung einer Fraktion festgestellt, dass Fremdstoffe untergemischt wurden, so muss die gesamte Lieferung als Baumischabfall deklariert werden. Dadurch ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen. Sollten Materialien der Negativliste enthalten sein, muss die Annahme verweigert werden. Speziell bei der Beladung von Containern wird durch unsere Kontrolle das Untermischen von Fremdstoffen in jedem Fall bemerkt und ist deshalb zwecklos. Gemäß unserer Geschäftsbedingungen werden wir eine mit Störstoffen durchsetzte Lieferung gemäß der Zusammensetzung nachberechnen.  Sollten Sie weitere Fragen zur Ihrer Entsorgung haben, sprechen Sie uns doch einfach an.
Ihr HBR Team

Bauschutt

In dieser Fraktion können folgende Baustoffe vorhanden sein:

  • Steine aus Ziegel und Beton
  • Beton und Estrich
  • Fliesen und Keramik

Folgende Materialien gehören nicht, auch nicht als Beimengung, in den verwertbaren Bauschutt:

  • Bodenaushub und Mutterboden
  • Asbest (z.B. Eternit-Dachplatten, Fensterbänke)
  • Lehm-und Rabitzdrahtwände
  • Bitumenpappe, Pech (Dachbahnen, Mauerisolierung)
  • Grünabfälle (Baumwurzeln, Sträucher, Äste, Rasen)
  • Kunststoffe (Rohre, Folien, Gummidichtungen, etc.)
  • Isolier- und Dämmmaterial (Styropor, Glaswolle, o.ä., PUR-Ortsschaum, etc.)
  • Holz (Latten, Balken, Schalbretter, Eisenbahnschwellen, Sägespäne)
  • Gips und RiGipsplatten
  • Gasbeton (Ytong)
  • Glasbausteine, Glasscheiben
  • Heratekta-, bzw. Heraklithplatten
  • Zement, Kalk, o.ä. in loser (Pulver-) Form (auch nicht im „Zementsack“)
  • Papier (Zementsäcke, Tapetenrollen und –reste, Zeitungen, Kartons, etc.)
  • Strohmatten /-puppen
  • Metall (Schachtdeckel, Moniereisen, Zaunpfosten)

Leichtbaustoffe aus Poroton oder Bims und Kalksandstein

In dieser Fraktion können folgende Baustoffe vorhanden sein:

  • Bimsbeton
  • Poroton (roter Hohlstein)
  • Kalksandstein

Folgende Materialien gehören nicht, auch nicht als Beimengung, in diese Fraktion:

  • gem. Bau- u. Abbruchabfälle
  • Isolier- und Dämmmaterial (Styropor, Glaswolle, o.ä., PUR-Ortsschaum, etc.)
  • Heratekta-, bzw. Heraklithplatten

Baustoffe auf Gipsbasis (kein RiGips)

In dieser Fraktion können folgende Baustoffe vorhanden sein:

  • Gips, Gipsformen
  • Stuck und Putze auf Gipsbasis

Gasbeton

In dieser Fraktion können folgende Baustoffe vorhanden sein:

  • Ytong

Straßenaufbruch

In dieser Fraktion können folgende Baustoffe vorhanden sein:

  • Asphaltaufbruch
  • Betonmaterial aus dem Straßenbau (Bord- und Pflastersteine, etc.)

Folgende Materialien gehören nicht, auch nicht als Beimengung, in den Straßenaufbruch:

  • teerstämmiges Material (PAK)
  • Estrich und Mörtel
  • Bauschutt

Bodenaushub

In dieser Fraktion können folgende Baustoffe vorhanden sein:

  • Sauberer Bodenaushub (bis LAGA Z0)

Folgende Materialien gehören nicht, auch nicht als Beimengung, in den Bodenaushub:

  • belastetes Erdreich (verunreinigt durch Öle, etc.)
  • Bodenaushub mit Organik (Wurzeln, Grasnarbe)

Bodenaushub mit Organik

In dieser Fraktion können folgende Baustoffe vorhanden sein:

  • Bodenaushub mit Wurzeln

Bodenaushub mit Grassnarbe

In dieser Fraktion können folgende Baustoffe vorhanden sein:

  • Bodenaushub mit Grasnarbe

Boden-Bauschutt-Gemisch

In dieser Fraktion können folgende Baustoffe vorhanden sein:

  • Boden mit Bauschutt / Steinen vermischt

Altglas aus dem Baubereich

In dieser Fraktion können folgende Baustoffe vorhanden sein:

  • Glasscheiben
  • Glasbausteine

Folgende Materialien gehören nicht, auch nicht als Beimengung, in diese Fraktion:

  • Hohlglas (Flaschen, Trinkgläser, o.ä.)
  • Bauschutt
  • gem. Bau- und Abbruchabfälle

gemischte Bau- und Abbruchabfälle bzw. Sperrmüll

In dieser Fraktion können alle üblichen Baureststoffe und Sperrgut enthalten sein, wie z.B.:

  • Dämmstoffe (Herathekta etc.)
  • Kunststoffe (Folien und Verpackungen)
  • Dachbahnen aus Bitumen
  • RiGipsplatten
  • Zementsäcke, o.ä. (voll oder leer)
  • Kabelreste
  • Entleerte Farbeimer
  • Fensterrahmen mit und ohne Glas (nur Kunststoff)
  • Drahtglas
  • Einrichtungsgegenstände (Matratzen, Polstergarnituren)
  • Spielzeug
  • Gegenstände aus Kunststoff

Folgende Abfälle dürfen auf keinen Fall in diese Fraktion:

  • Teerpappe, Pech (Dachbahnen, Mauerisolierung)
  • Elektrogeräte (insb. Kühschränke etc.)
  • Grünabfälle (Baumwurzeln, Sträucher, Äste, Rasen)
  • Hausmüll und Wertstoffe des „gelben“ Sacks (Flaschen, Dosen, Speisereste, etc.)
  • Reifen
  • Mineral- / Steinwolle (Glaswolle)
  • EPS z.B. Styropor

Altholz (A I – A III)

(Hölzer von welchen keine Gefahren für das Grundwasser ausgehen)

In dieser Fraktion können Hölzer folgender Herkunft entsorgt werden:

  • Spanplatten, Vollhölzer
  • beschichtete Hölzer (z.B. Küchen)
  • Hölzer aus dem Innenausbau
  • Möbelholz, ohne Polster, verklebte Fliesen, Spiegel und Beschläge o.ä.

Folgende Abfälle dürfen auf keinen Fall in diese Fraktion:

  • Mit Holzschutzmittel behandeltes Holz
  • Bahnschwellen
  • Außenfenster und -türen
  • Garten- und Palisadenholz
  • Imprägnierte Dachlatten (grün)
  • Gartenzäune (Jägerzaun)
  • PCB-belastetes Holz
  • Mineralische Abfälle (Steine, etc.)
  • Grünschnitt

Grün- und Parkabfälle

In dieser Fraktion können folgende organische Anteile vorhanden sein:

  • Rasenschnitt, Grasnarbe, Unkraut
  • Strauch- und Astwerk
  • Wurzelwerk und Baumstubben
  • Stammholz

Folgende Materialien gehören nicht, auch nicht als Beimengung, in den Grünabfall:

  • Kunststoffe (Rohre, Folien, Gummidichtungen, etc.)
  • Holz (Pfosten, Garten- und Palisadenholz, Jägerzäune)
  • Heratekta-, bzw. Heraklithplatten
  • Papier (Zementsäcke, Tapetenrollen u. –reste, Zeitungen, Kartons, etc.)
  • Hausmüll (Flaschen, Dosen, Speisereste, etc.)
  • Bauschutt
  • Metall (Schachtdeckel, Moniereisen, Zaunpfosten)

Negativliste

Folgende Materialien dürfen in keiner der vorstehenden Fraktionen enthalten oder beigemischt sein:

  • Asbest (Eternitplatten, Fensterbänke, Kübel, etc.)
  • Elektrogeräte, insbesondere Kühlgeräte, sowie Batterien und Akkumulatoren
  • Flüssigkeiten (Farbe, Diesel, Öle, Benzin, Emulsionen, etc.)
  • Pasten (z.B. Bitumenanstriche)
  • Löse- oder Düngemittel
  • öl- oder dieselgetränktes Erdreich
  • explosionsgefährdende Stoffe (Munition, Gasflaschen, Spraydosen)
  • Mineral- und Steinwolle (Glaswolle)
  • Eisenbahnschwellen und PCB-belastetes Holz
  • Holz, welches mit Holzschutzmitteln wetterfest behandelt wurde
  • Polystyrole, die mit HBCDD behandelt sind