Annahme
Grundsätzlich gilt bei der Annahme folgende Vorgehensweise:
Wird bei Anlieferung einer Fraktion festgestellt, dass Fremdstoffe untergemischt wurden, so muss die gesamte Lieferung als Baumischabfall deklariert werden. Dadurch ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen.
Sollten Materialien der Negativliste enthalten sein, muss die Annahme verweigert werden.
Speziell bei der Beladung von Containern wird durch unsere Kontrolle das Untermischen von Fremdstoffen in jedem Fall bemerkt und ist deshalb zwecklos. Gemäß unserer Geschäftsbedingungen werden wir eine mit Störstoffen durchsetzte Lieferung gemäß der Zusammensetzung nachberechnen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Ihrer Entsorgung haben, sprechen Sie uns doch einfach an.
Ihr HBR Team